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Mittlerer Schulabschluss über den beruflichen Weg

1. Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (Quabi)

Dieses Zeugnis führt zu allen Berechtigungen eines mittleren Schulabschlusses (allerdings nur in Bayern) und wird auf Antrag von der Mittelschule ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Berufsabschluss (Kammerzeugnis) mit der Note 3,00
  • qualifizierender Abschluss der Mittelschule
  • ausreichende Englischkenntnisse, also mindestens Note 4 (im Härtefall auch andere Fremdsprache).

Ausnahmeregelung: Wer vor dem 1.8.1994 seine Ausbildung abgeschlossen hat, erhält den Quabi nach den alten Voraussetzungen von den Berufs- und Berufsfachschulen auch ohne Englischnachweis zuerkannt (Antrag an die früher besuchte Berufsschule).

Die Note „ausreichend“ in Englisch kann nachgewiesen werden durch:

  • Abschlusszeugnis einer Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Abschluss)
  • Jahreszeugnis der 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums (Englisch als 1. Fremd-sprache!), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art
  • Teilnahme am Quali nur im Fach Englisch, Anmeldung bis 1.3. an der Mittelschule, in deren Sprengel der/die Bewerber/in wohnt.
  • Abschlusszeugnis einer Berufsschule oder Berufsfachschule mit Pflicht- oder Wahlfach Englisch (im Wahlfach muss der Leistungsstand den Anforderungen des Pflichtfaches entsprechen).
  • Ein vom Kultusministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englischzertifikat, z.B. die Zertifikatsprüfung an Berufsschulen und Berufsfachschulen.


2. Mittlerer Schulabschluss an Berufsschulen

Dieser Abschluss wird von Amts wegen (auf Antrag auch rückwirkend) im Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule bestätigt.

Voraussetzungen:

  • Berufsschulabschlusszeugnis mit Durchschnittsnote mind. 3,00
  • erfolgreicher Berufsabschluss
  • ausreichende Englischkenntnisse (wie unter 1. aufgeführt).


3. Mittlerer Schulabschluss an Berufsfachschulen

Voraussetzungen:

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule (z.B. BFS für Kinderpflege), die zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung führt, mit einer Prüfungsgesamtnote von mindestens 3,0 (ab 01.08.2013).
  • ausreichende Englischkenntnisse (wie unter 1. aufgeführt).


4. Mittlerer Schulabschluss über eine berufliche Fortbildung

Absolventen/innen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung oder vergleichbaren beruflichen Fortbildungseinrichtungen (Meister, Techniker, Fachwirte u.a.) erwerben mit dem Abschlusszeugnis auch den mittleren Schulabschluss. Es wird dafür kein eigenes Zeugnis ausgestellt. Der Nachweis von Englischkenntnissen wird dafür nicht vorausgesetzt.

(nach: Staatliche Schulberatung München, Röthlingshöfer, Wild, Oktober 2012-10-16, Seite 4)