Krankmeldung und Beurlaubung von Schülern
Bitte beachten:
Erziehungsberechtigte informieren das Sekretariat unverzüglich – spätestens bis 08.00 Uhr – über die Erkrankung der Schülerin/des Schülers.
Die Krankmeldung kann telefonisch: 08742-402 (AB) oder über den ► Online-Schulmanager erfolgen.
Ansonsten gilt das Kind als vermisst!!!
Bei telefonischer Entschuldigung nennen Sie bitte Nachname, Vorname und Klasse des Kindes, sowie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.
Fehlen (krank gemeldete) Schüler mehr als 3 Schultage oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises (z.B. Prüfung, Klassenarbeit, Test), kann von der Schule ein ärztliches Attest angefordert werden (BaySchO § 20 Abs. 1).
Eine Beurlaubung ist in dringenden Ausnahmefällen möglich. Erziehungsberechtigte können einen schriftlichen Antrag stellen. Der Antrag muss mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Termin gestellt werden (BaySchO § 20 Abs. 3).
Die Beantragung einer Beurlaubung ist über den ► Online-Schulmanager möglich.